Brutto-Netto-Rechner
Bruttolohn
(€)
Zeitraum
pro Monat
pro Jahr
Steuerklasse
I – ledig, verwitwet oder geschieden
II – alleinerziehend
III – verheiratet, Partner in Klasse V
IV – verheiratet, Partner ebenfalls in IV
V – verheiratet, Partner in Klasse III
VI – zweites und weiteres Arbeitsverhältnis
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Entscheidet über den Kirchensteuersatz und – in Sachsen – über die Aufteilung der Pflegeversicherung.
Kirchensteuerpflichtig
Kinder (für die Pflegeversicherung)
Keine Kinder, 23 Jahre oder älter
Keine Kinder, unter 23 Jahre
1 Kind
2 Kinder unter 25
3 Kinder unter 25
4 Kinder unter 25
5 Kinder oder mehr unter 25
Ab 23 zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 Punkten. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um je 0,25 Punkte, solange die Kinder unter 25 sind.
Kinderfreibeträge
Der Zähler von der Lohnsteuerbescheinigung – meist 0,5 je Kind, bei alleiniger Zuordnung 1,0. Er mindert nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer selbst, und bleibt in den Klassen V und VI unberücksichtigt.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse
(%)
Steht im Beitragssatz deiner Kasse. 2,9 % ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026; die Spanne reicht von etwa 1,8 bis 4,4 %. Dieses Feld gilt nur für die gesetzliche Krankenversicherung – eine private Krankenversicherung lässt sich hier nicht eintragen.
Dein Nettogehalt
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